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Gesetze/Richtlinien/Links

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, die zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie berechtigen. Zum einen die ursprünglich den Ärzten vorbehaltene Approbation (auch: "Bestallung"), die diese nach erfolgter Qualifikation erhalten. Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 können auch Psychologen mit bestimmten Qualifikationen die Approbation erhalten. Die Approbation ist Vorraussetzung für die "Zulassung", d.h. dass sich ein Psychotherapeut an einem bestimmten Ort niederlassen darf und seine Behandlungen über die Krankenkasse abrechnen kann.
Zum zweiten darf Psychotherapie ausüben, wer eine "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)" erhalten hat. Voraussetzung hierfür ist eine beim Gesundheitsamt bestandene Heilpraktikerprüfung oder ein Psychologiediplom. Neben den schon erwähnten Heilpraktikern, Pädagogen, Sozialpädagogen etc., arbeiten auch viele psychotherapeutisch tätigen Psychologen auf dieser Basis. In der Regel rechnet diese Gruppe nicht über die Krankenkasse ab. Dies mag Ihnen zunächst als Nachteil erscheinen, hat aber auch Vorteile: Keine langen Wartezeiten, Ihre Privatspäre bleibt gewahrt und Sie werden nicht als psychisch Erkrankter aktenkundig. Sie tragen allein die Verantwortung für Ihre psychische Gesundheit.

Privat Versicherte und Beihilfe Berechtige können meist mit ihrer Kasse abrechnen.
Rechnungen: Für Dienstleistungen bei Einzelpersonen, Paaren, Familien, Teams, wirtschaftlichen Unternehmen etc. werden von mir ordnungsgemäße Rechnungen gestellt. Diese können nach meiner Information im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wie folgt steuerlich geltend gemacht werden.  Für Selbständige sind diese Rechnungen bei beruflicher Veranlassung als "Betriebsausgabe" absetzbar. (Coaching, HypnoCoaching, Systemische Therapie/Beratung, Hypnosystemische Beratung, Supervision, Mediation, Kommunikationsberatung). Bietet ein selbständiger Arbeitgeber seinen Mitarbeitern meine Dienstleistungen an und liegt eine berufliche Veranlassung vor, wäre ein Betriebsausgabenabzug ebenfalls möglich. Der Arbeitgeber wäre dann Auftraggeber und Rechnungsadressat.  Für Privatpersonen, die als Arbeitnehmer beruflich notwendige Dienstleitungen von mir erhalten, sind diese Aufwendungen als "Werbungskosten" absetzbar. (Coaching, HypnoCoaching, Systemische Therapie/Beratung, Hypnosystemische Beratung, Supervision, Mediation, Kommunikationsberatung.)  Für Privatpersonen, die gesundheitsfördernde, mental unterstützende oder psychosozial unterstützende Dienstleitungen beanspruchen sind diese Aufwendungen als "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§33EstG) absetzbar. (Coaching, HypnoCoaching, Systemische Therapie/Beratung, Hypnosystemische Beratung, Supervision, Mediation, Kommunikationsberatung.) In jedem einzelnen Fall muss die steuerliche Berücksichtigungsmöglichkeit von Kunden selbst geprüft werden, es handelt sich hier um keine steuerliche Beratung.