In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, die zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie berechtigen. Zum einen die ursprünglich den Ärzten vorbehaltene Approbation (auch: "Bestallung"), die diese nach erfolgter Qualifikation erhalten. Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 können auch Psychologen mit bestimmten Qualifikationen die Approbation erhalten. Die Approbation ist Vorraussetzung für die "Zulassung", d.h. dass sich ein Psychotherapeut an einem bestimmten Ort niederlassen darf und seine Behandlungen über die Krankenkasse abrechnen kann. Zum zweiten darf Psychotherapie ausüben, wer eine "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)" erhalten hat. Voraussetzung hierfür ist eine beim Gesundheitsamt bestandene Heilpraktikerprüfung oder ein Psychologiediplom. Neben den schon erwähnten Heilpraktikern, Pädagogen, Sozialpädagogen etc., arbeiten auch viele psychotherapeutisch tätigen Psychologen auf dieser Basis. In der Regel rechnet diese Gruppe nicht über die Krankenkasse ab. Dies mag Ihnen zunächst als Nachteil erscheinen, hat aber auch Vorteile: Keine langen Wartezeiten, Ihre Privatspäre bleibt gewahrt und Sie werden nicht als psychisch Erkrankter aktenkundig. Sie tragen allein die Verantwortung für Ihre psychische Gesundheit.
Privat Versicherte und Beihilfe Berechtige können meist mit ihrer Kasse abrechnen. Rechnungen: Für Dienstleistungen bei Einzelpersonen, Paaren,
Familien, Teams, wirtschaftlichen Unternehmen etc. werden von mir
ordnungsgemäße Rechnungen gestellt.
Diese können
nach meiner Information im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wie folgt steuerlich
geltend gemacht werden.
• Für Selbständige
sind diese Rechnungen bei beruflicher Veranlassung als "Betriebsausgabe" absetzbar.
(Coaching, HypnoCoaching, Systemische Therapie/Beratung, Hypnosystemische
Beratung, Supervision, Mediation, Kommunikationsberatung). Bietet ein
selbständiger Arbeitgeber seinen Mitarbeitern meine Dienstleistungen an und
liegt eine berufliche Veranlassung vor, wäre ein Betriebsausgabenabzug
ebenfalls möglich. Der Arbeitgeber wäre dann Auftraggeber und
Rechnungsadressat.
• Für
Privatpersonen, die als Arbeitnehmer beruflich notwendige Dienstleitungen von
mir erhalten, sind diese Aufwendungen als "Werbungskosten" absetzbar.
(Coaching, HypnoCoaching, Systemische Therapie/Beratung, Hypnosystemische
Beratung, Supervision, Mediation, Kommunikationsberatung.)
• Für
Privatpersonen, die gesundheitsfördernde, mental unterstützende oder
psychosozial unterstützende Dienstleitungen beanspruchen sind diese
Aufwendungen als "außergewöhnliche
Belastungen allgemeinerArt" (§33EstG) absetzbar.
(Coaching, HypnoCoaching, Systemische Therapie/Beratung, Hypnosystemische
Beratung, Supervision, Mediation, Kommunikationsberatung.)
In
jedem einzelnen Fall muss die steuerliche Berücksichtigungsmöglichkeit von
Kunden selbst geprüft werden, es handelt sich hier um keine steuerliche
Beratung.